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Am Marksbach 28
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Annika Sommer
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Bereits seit 2015 muss jedes Krankenhaus nach § 39 Abs. 1a SGB V ein „ordnungsgemäßes Entlassmanagement“ durchführen. Zum 01.10.2017 tritt nun ein neuer Rahmenvertrag in Kraft, der weitere Einzelheiten zum Entlassmanagement regelt und dieses ausweitet.
Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen durch das Krankenhaus. Ziel des Rahmenvertrages ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.
Wir haben unser Entlassmanagement diesen neuen Anforderungen angepasst und möchten dadurch weiterhin dazu beitragen, den Übergang von der stationären Versorgung in die nachstationäre Behandlung reibungslos zu gestalten. Um die Selbständigkeit und Selbstpflegefähigkeit unserer Patienten zu stärken, stimmen unsere Pflegekräfte bereits während des Krankenhausaufenthaltes alle erforderlichen Schritte der Entlassung und Nachsorge mit allen Beteiligten ab.
Dazu zählt, in Absprache mit allen beteiligten Berufsgruppen des interdisziplinären geriatrischen Teams, das Erstellen eines Entlassplans sowie die frühzeitige und verlässliche Mitteilung eines Entlassungstermins bzw. eines Entlassungsfensters an die Patienten und Angehörigen.
Zur Vorbereitung auf die Entlassung stimmen unsere Pflegekräfte wichtige Details mit den Patienten und deren Angehörigen ab. Dies sind unter anderem:
Wird der Patient zu Hause durch die Angehörigen weiter versorgt, berät Sie unser Sozialdienst im Hinblick auf mögliche Schulungsangebote, bspw. zu unserem Angebot der Familialen Pflege. Der Sozialdienst nimmt ebenfalls Kontakt zu weiterführenden stationären Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder Rehakliniken auf und stimmt die Entlassung ab.